Der Ort, die Menge und die Breite der Evakuierungstür sollten verstreut und angeordnet werden, um die Anforderungen der Personalsicherheits -Evakuierung zu erfüllen.
Die Anzahl der Evakuierungstüren in einem öffentlichen Gebäude sollte berechnet werden und mindestens 2.
Jeder Punkt im Raum zum Raum direkt zum Evakuierungsweg der geraden Linie sollte nicht größer sein als der angegebene Beutelausgang auf beiden Seiten oder am Ende der Evakuierungs-Tür zum nächsten sicheren Ausgang der geraden Linie (freche Sekundärgebäude 20m, Stufe drei 15 m, Stufe vier 10 m). Der Kindergarten-, Schlafsaal- und Schallkörper-Aktivitätsräume sollten doppelte Flachtür eingerichtet werden, seine Breite sollte nicht weniger als 1,20 m betragen. Drehkreuze, Federtüren und Schiebetüren sollten nicht in Evakuierungspassagen verwendet werden.







