Anforderungen für die Einstellung von Evakuierungstüren

Nov 04, 2020 Eine Nachricht hinterlassen

1. Die Evakuierungs -Feuertüren von Zivilgebäuden und Fabrikgebäuden müssen flache Türen sein, die sich in der Evakuierungsrichtung öffnen. Schiebetüren, Rolltüren, hängende Türen, drehende Türen und Klapptüren dürfen nicht verwendet werden. Mit Ausnahme von Produktionsworkshops vom Typ A und Typ B haben Räume mit nicht mehr als 60 Personen und einer durchschnittlichen Evakuierungszahl von nicht mehr als 30 Personen pro Tür keine Einschränkung in der Öffnungsrichtung der Evakuierungstür.


2. Die Evakuierungsausgangstür des Lagers sollte eine Seitenschwingentür sein, die sich in der Evakuierungsrichtung öffnet, aber die Außenseite des ersten Stocks gegen die Wand der C-, D- und E-Lagerhäuser kann Schiebetüren oder rollende Fensterläden verwenden.


3. Türen, die sich für die Evakuierungsstufen oder Evakuierungstreppenhäuser öffnen, sollten die effektive Breite der Landung nicht verringern.


4. An überfüllten Stellen sollten die Evakuierungstüren, die nach Belieben kontrolliert werden müssen, und die Außentüren von Wohnheimen, Schlafsälen und Wohngebäuden mit Zugangskontrollsystemen sicherstellen, dass sie leicht von innen von innen geöffnet werden können, ohne dass Werkzeuge wie Schlüssel während eines Brandes verwendet werden können. Richten Sie Schilder mit Hinweisen auf die Verwendung an prominenten Orten ein.


5. Die Sicherheitsausgänge und Evakuierungs-Brandtüren im Gebäude sollten verteilt werden, und jedes Feuerfach oder jede Etage eines Brandabteils im Gebäude hat jede Wohneinheit zwei benachbarte Sicherheitsausgänge auf jedem Stockwerk, und jeder Raum hat zwei benachbarte den horizontalen Abstand zwischen den nächsten Kanten der Evakuationstür, die nicht weniger als 5 m sind.